
Bergisch Gladbach, mit rund 112.000 Einwohnern im Bergischen Land gelegen, gehört zum Speckgürtel Kölns und ist als Pendlerstadt ein gefragter Wohnstandort. Schloss Bensberg mit seinem Luxushotel, die Zanders-Tradition in der Papiergeschichte und das LVR-Industriemuseum Papiermühle Alte Dombach prägen die Stadt; die Nähe zu Köln und die Grünlage im Bergischen Land machen sie für viele Kaufinteressenten attraktiv.
Eigentumswohnungen kosten in Bergisch Gladbach durchschnittlich 3.000 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.700 €/m². Bei diesen Preisen erreichen Maklerprovisionen schnell vier- bis fünfstellige Beträge, deren Rückforderung sich nach dem BGH-Urteil unter Umständen lohnt.
Das BGH-Urteil ist auch für Ansprüche gegen Makler mit Sitz in Bergisch Gladbach relevant. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Bergisch Gladbach zuständig (Amtsgericht Bergisch Gladbach: Hauptstraße 189, 51465 Bergisch Gladbach); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Eine zeitnahe Prüfung der Ansprüche ist ratsam.
Das Amtsgericht Bergisch Gladbach ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Bergisch Gladbach zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.
Der Immobilienmarkt in Bergisch Gladbach wird von der Pendlerlage zu Köln und der Attraktivität des Bergischen Landes geprägt. Eigentumswohnungen werden im Durchschnitt für 3.000 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für 2.700 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
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