
Bonn, die ehemalige Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland, zählt rund 330.000 Einwohner und bleibt als Bundesstadt ein bedeutender Standort für Politik, internationale Organisationen und Kultur. Das Beethovenhaus – Geburtsort des Komponisten –, die Rheinaue mit rund 160 Hektar Grünfläche, das Haus der Geschichte und der UN-Campus prägen das Stadtbild und machen Bonn für Käufer und Mieter attraktiv.
Eigentumswohnungen kosten in Bonn durchschnittlich 3.900 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.400 €/m². Die Präsenz von Ministerien und Behörden stützt die Nachfrage; Maklerprovisionen erreichen bei diesen Preisen regelmäßig fünfstellige Summen, deren Rückforderung sich für Betroffene lohnen kann.
Das BGH-Urteil ist auch für Ansprüche gegen Makler mit Sitz in Bonn relevant. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Bonn zuständig (Landgericht Bonn: Am Michaelshof 2, 53177 Bonn). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Eine zeitnahe Prüfung der Ansprüche ist ratsam, um keine Fristen zu versäumen.
Das Landgericht Bonn ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Bonn zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Bonner Immobilienmarkt wird von der Funktion als Bundesstadt und der Nachfrage durch Behörden, UN-Einrichtungen und Studierende geprägt. Eigentumswohnungen werden im Durchschnitt für 3.900 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für 3.400 €/m² – Bonn zählt damit zu den teureren Städten in Nordrhein-Westfalen.
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
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