
Dessau-Roßlau, mit rund 79.000 Einwohnern eine der größten Städte Sachsen-Anhalts, verbindet Bauhaus-Geschichte mit Gartenreich: Das Bauhaus Dessau und die Meisterhäuser von Gropius zählen zum UNESCO-Welterbe; das Gartenreich Wörlitz mit dem Wörlitzer Park und die Tradition der Junkers Flugzeug- und Motorenwerke prägen die Region. Dessau-Roßlau gilt als günstigste Großstadt Sachsen-Anhalts – für Immobilienkäufer ein Einstieg bei niedrigen Preisen.
Eigentumswohnungen werden in Dessau-Roßlau durchschnittlich für 1.600 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 1.400 €/m². Das Preisniveau ist im bundesweiten Vergleich moderat; dennoch können Maklerprovisionen bei üblichen Kaufpreisen beträchtlich sein und nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Dessau-Roßlau hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Dessau-Roßlau (Landgericht Dessau-Roßlau: Albrechtstraße 9, 06844 Dessau). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Eine zeitnahe Prüfung der Ansprüche ist ratsam.
Das Landgericht Dessau-Roßlau ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Dessau-Roßlau zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Immobilienmarkt in Dessau-Roßlau wird vom Bauhaus-Erbe, dem Gartenreich und der günstigen Lage in Sachsen-Anhalt geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 1.600 €/m², Einfamilienhäuser bei 1.400 €/m² – damit zählt die Stadt zu den preislich zugänglichsten Großstädten Deutschlands.
Wer hier über einen Makler gekauft hat und einen unwirksamen Online-Maklervertrag vermutet, kann von einer Prüfung der Rückforderungsmöglichkeiten profitieren.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.