
Dresden, mit rund 553.000 Einwohnern die Landeshauptstadt Sachsens, verbindet weltberühmte Kultur mit einer attraktiven Altstadt und starkem Preiswachstum. Die wiederaufgebaute Frauenkirche gilt als Symbol der Stadt; die Semperoper, der Zwinger mit seiner Gemäldegalerie und das Elbufer als Flaniermeile prägen das Stadtbild. Als Kulturhauptstadt mit bedeutenden Kunstsammlungen zieht Dresden viele Kaufinteressenten an.
Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen liegt in Dresden bei 3.154 €/m², Einfamilienhäuser werden bei rund 3.094 €/m² gehandelt. Der Markt verzeichnet mit +4,3 % ein deutliches Preiswachstum. Bei Kaufpreisen in dieser Größenordnung summieren sich Maklerprovisionen schnell auf vier- bis fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Dresden hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Dresden (Landgericht Dresden: Lothringer Straße 1, 01099 Dresden). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Dresden ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Dresden zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Dresdner Immobilienmarkt zeigt mit +4,3 % starke Dynamik. Eigentumswohnungen werden im Durchschnitt für 3.154 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für 3.094 €/m². Die attraktive Altstadt, die Kultur und die Lage an der Elbe stützen die Nachfrage.
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
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