
Düren, mit rund 92.000 Einwohnern zwischen Köln und Aachen gelegen, blickt auf eine lange Tradition als Papierstadt mit bedeutenden Papiermühlen zurück; das Leopold-Hoesch-Museum für moderne Kunst und die Rurtalbahn als historische Schmalspurbahn prägen das kulturelle Leben. Die Stadt wurde im Zweiten Weltkrieg stark zerstört und hat sich zu einem lebenswerten Standort mit vergleichsweise moderaten Immobilienpreisen entwickelt.
Eigentumswohnungen werden in Düren durchschnittlich für 2.200 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 1.900 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Düren hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Aachen zuständig (Landgericht Aachen: Kongressstraße 1, 52062 Aachen); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Aachen ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Düren zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Dürener Immobilienmarkt profitiert von der Lage zwischen Köln und Aachen und der Papierindustrie. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.200 €/m², Einfamilienhäuser bei 1.900 €/m² – Düren bietet vergleichsweise moderate Preise.
Trotz moderater Preise können auch hier gezahlte Maklerprovisionen bei einem unwirksamen Online-Maklervertrag vollständig zurückgefordert werden.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.