Frankfurt am Main – Skyline und Main

Maklerprovision zurückfordern in Frankfurt am Main

Frankfurt am Main, mit rund 763.000 Einwohnern die größte Stadt Hessens, ist Deutschlands führender Finanzplatz und Sitz der Europäischen Zentralbank seit 1998. Der Römer als historisches Rathaus seit 1405, die Skyline mit den Banken-Hochhäusern („Mainhattan“) und die Tradition als Krönungsstadt deutscher Kaiser seit 1356 prägen das Stadtbild und machen Frankfurt für viele Immobilienkäufer attraktiv – bei hohen Preisen.

Eigentumswohnungen kosten in Frankfurt am Main durchschnittlich 4.182 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.645 €/m². Der Markt verzeichnet mit +2,1 % deutliches Preiswachstum. Bei diesen Preisen summieren sich Maklerprovisionen schnell auf fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Frankfurt am Main hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Frankfurt am Main zuständig (Landgericht Frankfurt am Main: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Frankfurt am Main

Landgericht Frankfurt am Main

Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt

Das Landgericht Frankfurt am Main ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Frankfurt am Main zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Frankfurt am Main

Der Frankfurter Immobilienmarkt wird vom Finanzplatz, der EZB und der internationalen Nachfrage geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 4.182 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.645 €/m²; die Preisentwicklung zeigt mit +2,1 % deutliches Wachstum.

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.