
Freiburg im Breisgau, mit rund 231.000 Einwohnern die südlichste Großstadt Deutschlands und Tor zum Schwarzwald, verbindet höchste Lebensqualität mit hohen Immobilienpreisen. Das Freiburger Münster als gotisches Meisterwerk, die Bächle als historische Wasserrinnen und die Auszeichnung als Solarstadt und Green City mit Öko-Pionierarbeit prägen das Stadtbild; Freiburg weist die höchste Sonnenstundenzahl Deutschlands auf und zieht viele Kaufinteressenten an.
Eigentumswohnungen kosten in Freiburg im Breisgau durchschnittlich 5.200 €/m², Einfamilienhäuser rund 4.500 €/m². Das Preisniveau liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt; Maklerprovisionen erreichen bei üblichen Kaufpreisen regelmäßig fünfstellige Summen, deren Rückforderung sich nach dem BGH-Urteil unter Umständen lohnt.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Freiburg hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Freiburg zuständig (Landgericht Freiburg: Holzmarkt 2, 79098 Freiburg); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Eine zeitnahe Prüfung der Ansprüche ist ratsam.
Das Landgericht Freiburg ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Freiburg im Breisgau zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Freiburger Immobilienmarkt wird von der Schwarzwald-Lage, der Lebensqualität und der starken Nachfrage geprägt. Eigentumswohnungen werden im Durchschnitt für 5.200 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für 4.500 €/m² – Freiburg zählt zu den teuersten Städten Deutschlands.
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.