
Gelsenkirchen, mit rund 261.000 Einwohnern eine Stadt im Strukturwandel vom Bergbau zu Dienstleistungen, verbindet Industriekultur mit neuen Standbeinen: Die Veltins-Arena als Heimat des FC Schalke 04, die ZOOM Erlebniswelt, der Wissenschaftspark auf ehemaliger Zeche und der Nordsternpark mit seiner Landmarke prägen das Stadtbild. Gelsenkirchen gilt als eine der günstigsten Städte im Ruhrgebiet – für Immobilienkäufer ein Einstieg bei niedrigen Preisen.
Eigentumswohnungen werden in Gelsenkirchen durchschnittlich für 1.900 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 1.700 €/m². Das Preisniveau ist im bundesweiten Vergleich moderat; dennoch können Maklerprovisionen bei üblichen Kaufpreisen beträchtlich sein und nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Gelsenkirchen hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Gelsenkirchen zuständig (Amtsgericht Gelsenkirchen: Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Eine zeitnahe Prüfung der Ansprüche ist ratsam.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Gelsenkirchen zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.
Der Gelsenkircher Immobilienmarkt bietet im Ruhrgebiet vergleichsweise günstige Preise: Eigentumswohnungen bei 1.900 €/m², Einfamilienhäuser bei 1.700 €/m². Der Strukturwandel und die Nähe zu Schalke, ZOOM und Wissenschaftspark halten die Nachfrage stabil.
Trotz moderater Preise können auch hier gezahlte Maklerprovisionen bei einem unwirksamen Online-Maklervertrag vollständig zurückgefordert werden.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.