Gera – Stadtansicht

Maklerprovision zurückfordern in Gera

Gera, mit rund 93.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt Thüringens, verbindet Kultur und Grün: Das Otto-Dix-Haus als Geburtshaus des Malers, der Hofwiesenpark (Bundesgartenschau 2007), die zahlreiche Jugendstilarchitektur und die Lage an der Weißen Elster prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Gera vergleichsweise sehr günstige Preise.

Eigentumswohnungen werden in Gera durchschnittlich für 1.700 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 1.500 €/m². Das Preisniveau ist im bundesweiten Vergleich moderat; dennoch können Maklerprovisionen bei üblichen Kaufpreisen beträchtlich sein und nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Gera hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Gera (Landgericht Gera: Berliner Straße 1, 07545 Gera). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Eine zeitnahe Prüfung der Ansprüche ist ratsam.

Zuständiges Gericht in Gera

Landgericht Gera

Berliner Straße 1, 07545 Gera

Das Landgericht Gera ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Gera zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Gera

Der Geraer Immobilienmarkt bietet im thüringischen Vergleich sehr günstige Einstiegspreise: Eigentumswohnungen bei 1.700 €/m², Einfamilienhäuser bei 1.500 €/m².

Trotz moderater Preise können auch hier gezahlte Maklerprovisionen bei einem unwirksamen Online-Maklervertrag vollständig zurückgefordert werden.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.