Gütersloh – Stadtansicht

Maklerprovision zurückfordern in Gütersloh

Gütersloh, mit rund 102.000 Einwohnern in Ostwestfalen gelegen, ist Standort großer Namen: Bertelsmann hat hier seinen Hauptsitz, Miele produziert Hausgeräte vor Ort; Stadtpark und Botanischer Garten sowie eine starke mittelständische Wirtschaft prägen die Stadt und machen sie für viele Kaufinteressenten attraktiv – bei soliden, mittleren Preisen.

Eigentumswohnungen kosten in Gütersloh durchschnittlich 2.500 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.200 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend hoch aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Gütersloh hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Gütersloh zuständig (Amtsgericht Gütersloh: Neuenkirchener Straße 68, 33332 Gütersloh). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Gütersloh

Amtsgericht Gütersloh

Neuenkirchener Straße 68, 33332 Gütersloh

Das Amtsgericht Gütersloh ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Gütersloh zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Gütersloh

Der Gütersloher Immobilienmarkt wird von Bertelsmann, Miele und der ostwestfälischen Wirtschaft geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.500 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.200 €/m² – solide Preise in einer wirtschaftsstarken Region.

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.