
Hamburg, mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und Freie Hansestadt seit 1189, verbindet Welthafen und Kultur: Der größte Seehafen Deutschlands, die Elbphilharmonie als Wahrzeichen und die Speicherstadt als UNESCO-Welterbe seit 2015 prägen das Stadtbild. Hamburg zieht viele Immobilienkäufer an – bei Preisen, die zu den höchsten in Deutschland zählen.
Eigentumswohnungen kosten in Hamburg durchschnittlich 4.658 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.657 €/m². Die Preisentwicklung verläuft mit +0,4 % moderat. Bei diesen Preisen summieren sich Maklerprovisionen schnell auf fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Hamburg hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Hamburg (Landgericht Hamburg: Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Hamburg ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Hamburg zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Hamburger Immobilienmarkt zeigt sich mit +0,4 % moderat; Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 4.658 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.657 €/m². Hamburg bleibt als zweitgrößte Stadt und Hafenmetropole eine der teuersten Städte Deutschlands.
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.