
Hanau, mit rund 96.000 Einwohnern die Brüder-Grimm-Stadt und Geburtsort der Märchensammler, verbindet Tradition und Pendlerlage: Das Goldschmiedehaus mit seiner Handwerkstradition, Schloss Philippsruhe im Barock und die Lage im Main-Kinzig-Kreis als Frankfurt-Pendlerstadt prägen das Stadtbild und machen Hanau für viele Kaufinteressenten attraktiv.
Eigentumswohnungen kosten in Hanau durchschnittlich 2.700 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.400 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend hoch aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Hanau hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Hanau zuständig (Amtsgericht Hanau: Am Freiheitsplatz 10, 63450 Hanau); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Amtsgericht Hanau ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Hanau zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.
Der Hanauer Immobilienmarkt wird von der Frankfurt-Pendlerlage, der Grimm-Stadt und der Lage im Main-Kinzig-Kreis geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.700 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.400 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.