
Jena, mit rund 111.000 Einwohnern die „Optikstadt“ an der Saale, verbindet Forschung und Kultur: Carl Zeiss und Schott haben hier ihre Wurzeln; der JenTower als Wahrzeichen, die Friedrich-Schiller-Universität seit 1558 und das Zeiss-Planetarium als ältestes funktionierendes der Welt prägen das Stadtbild. Jena zieht viele Kaufinteressenten an – bei soliden Preisen.
Eigentumswohnungen kosten in Jena durchschnittlich 2.800 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.500 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vierstellige oder fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Jena hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Jena zuständig (Landgericht Jena: Ernst-Abbe-Platz 1, 07743 Jena); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Jena ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Jena zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Jenaer Immobilienmarkt wird von der Optikindustrie (Zeiss, Schott) und der Universität geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.800 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.500 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.