
Karlsruhe, mit rund 313.000 Einwohnern die „Fächerstadt“ mit einzigartigem Grundriss, verbindet Justiz und Forschung: Das Schloss als Zentrum der fächerförmigen Stadtanlage, der Sitz von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof, der Zoologische Stadtgarten und das KIT (Karlsruher Institut für Technologie) prägen das Stadtbild und machen Karlsruhe für viele Kaufinteressenten attraktiv.
Eigentumswohnungen kosten in Karlsruhe durchschnittlich 3.500 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.100 €/m². Der Markt zeigt sich stabil. Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vier- bis fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Karlsruhe hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Karlsruhe zuständig (Landgericht Karlsruhe: Zähringerstraße 66, 76133 Karlsruhe). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Karlsruhe ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Karlsruhe zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Karlsruher Immobilienmarkt wird von der Fächerstadt, den Bundesgerichten und dem KIT geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.500 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.100 €/m² – stabile Preisentwicklung.
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.