
Kassel, mit rund 201.000 Einwohnern die Metropole Nordhessens, verbindet Welterbe und Kunst: Die documenta als weltbedeutende Kunstausstellung alle fünf Jahre, der Bergpark Wilhelmshöhe mit dem Herkules als UNESCO-Welterbe, die Märchenstadt mit dem Brüder-Grimm-Museum und die barocke Orangerie prägen das Stadtbild und machen Kassel für viele Kaufinteressenten attraktiv – bei moderaten Preisen.
Eigentumswohnungen werden in Kassel durchschnittlich für 2.400 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 2.100 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen dennoch schnell vierstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Kassel hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Kassel (Landgericht Kassel: Frankfurter Straße 29, 34117 Kassel). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Kassel ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Kassel zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Kasseler Immobilienmarkt profitiert von der documenta-Stadt, dem UNESCO-Welterbe und der zentralen Lage in Nordhessen. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.400 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.100 €/m² – moderate Preise bei hoher Lebensqualität.
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.