Koblenz – Deutsches Eck

Maklerprovision zurückfordern in Koblenz

Koblenz, mit rund 114.000 Einwohnern am Deutschen Eck gelegen, verbindet Rhein und Mosel: Das Deutsche Eck am Zusammenfluss, die Festung Ehrenbreitstein über der Stadt, die Rheinromantik im UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal, die Seilbahn zur Bundesgartenschau 2011 und der Schängel-Brunnen prägen das Stadtbild und machen Koblenz als Touristenstadt für viele Kaufinteressenten attraktiv.

Eigentumswohnungen kosten in Koblenz durchschnittlich 3.100 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.700 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend hoch aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Koblenz hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Koblenz (Landgericht Koblenz: Karmeliterstraße 14-16, 56068 Koblenz). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Koblenz

Landgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14-16, 56068 Koblenz

Das Landgericht Koblenz ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Koblenz zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Koblenz

Der Koblenzer Immobilienmarkt wird vom Deutschen Eck, der Rheinromantik und der Tourismusnachfrage geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.100 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.700 €/m².

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.