
Leipzig, mit rund 588.000 Einwohnern die am schnellsten wachsende Großstadt Deutschlands, verbindet Kultur und Boom: Das Völkerschlachtdenkmal als größtes Denkmal Europas, die Thomaskirche mit der Bach-Tradition, die Leipziger Buchmesse seit 1632 und eine lebendige Kunst- und Musikszene prägen das Stadtbild. Der Markt verzeichnet mit +2,9 % das höchste Wachstum in Ostdeutschland.
Eigentumswohnungen werden in Leipzig durchschnittlich für 3.200 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 2.800 €/m². Bei diesen Preisen erreichen Maklerprovisionen schnell vier- bis fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Leipzig hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Leipzig zuständig (Landgericht Leipzig: Bernhard-Göring-Straße 48, 04275 Leipzig). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Leipzig ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Leipzig zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Leipziger Immobilienmarkt zeigt mit +2,9 % das höchste Wachstum in Ostdeutschland. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.200 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.800 €/m² – Leipzig gilt als Boom-Stadt.
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.