Ludwigshafen am Rhein – Rhein und Skyline

Maklerprovision zurückfordern in Ludwigshafen am Rhein

Ludwigshafen am Rhein, mit rund 165.000 Einwohnern die Industriestadt am Oberrhein, ist Sitz der BASF als weltgrößtem Chemiekonzern: Die Rheinpromenade gegenüber Mannheim, das Wilhelm-Hack-Museum für moderne Kunst und der Pfalzbau für Theater und Konzerte prägen das Stadtbild und machen Ludwigshafen für viele Kaufinteressenten bei vergleichsweise moderaten Preisen attraktiv.

Eigentumswohnungen kosten in Ludwigshafen am Rhein durchschnittlich 2.500 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.200 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend hoch aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Ludwigshafen am Rhein hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Frankenthal zuständig (Landgericht Frankenthal: Speyerer Straße 26, 67227 Frankenthal). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Ludwigshafen am Rhein

Landgericht Frankenthal

Speyerer Straße 26, 67227 Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Ludwigshafen am Rhein zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Ludwigshafen am Rhein

Der Ludwigshafener Immobilienmarkt wird vom BASF-Standort und der Mannheim-Nähe geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.500 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.200 €/m².

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.