Lübeck – Holstentor

Maklerprovision zurückfordern in Lübeck

Lübeck, mit rund 217.000 Einwohnern die „Königin der Hanse“, verbindet Welterbe und Maritimität: Das Holstentor als Backstein-Wahrzeichen, die Altstadt als UNESCO-Welterbe, das Marzipan von Niederegger, die Buddenbrooks von Thomas Mann und der Ostseehafen mit maritimer Tradition prägen das Stadtbild und machen Lübeck für viele Kaufinteressenten attraktiv – bei hoher Nachfrage.

Eigentumswohnungen kosten in Lübeck durchschnittlich 3.400 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.000 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vier- bis fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Lübeck hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Lübeck (Landgericht Lübeck: Kronsforder Allee 42, 23560 Lübeck). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Lübeck

Landgericht Lübeck

Kronsforder Allee 42, 23560 Lübeck

Das Landgericht Lübeck ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Lübeck zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Lübeck

Der Lübecker Immobilienmarkt profitiert vom UNESCO-Welterbe, der Hansestadt-Tradition und der hohen Nachfrage. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.400 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.000 €/m².

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.