
Mannheim, mit rund 309.000 Einwohnern die „Quadratestadt“ mit schachbrettartigem Stadtgrundriss, verbindet Wirtschaft und Kultur: Der Wasserturm auf dem Friedrichsplatz als Wahrzeichen, das Barockschloss als zweitgrößtes in Europa, die SAP Arena als Event- und Sportlocation und die Rhein-Neckar-Metropolregion als Wirtschaftszentrum prägen das Stadtbild und machen Mannheim für viele Kaufinteressenten attraktiv.
Eigentumswohnungen werden in Mannheim durchschnittlich für 3.200 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 2.800 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vier- bis fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Mannheim hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Mannheim (Landgericht Mannheim: Schlossplatz 3, 68161 Mannheim). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Mannheim ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Mannheim zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Mannheimer Immobilienmarkt wird von der Quadratestadt, der Rhein-Neckar-Region und der Nachfrage durch Wirtschaft und Kultur geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.200 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.800 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.