Münster – Prinzipalmarkt

Maklerprovision zurückfordern in Münster

Münster, mit rund 317.000 Einwohnern eine der großen Universitätsstädte Nordrhein-Westfalens, verbindet Geschichte und Lebensqualität: Der Prinzipalmarkt mit historischen Giebelhäusern, die Auszeichnung als Fahrradhauptstadt Deutschlands, der Aasee als Naherholungsgebiet und der Friedenssaal zum Westfälischen Frieden 1648 prägen das Stadtbild. Rund 60.000 Studierende halten die Nachfrage nach Wohnraum hoch.

Eigentumswohnungen kosten in Münster durchschnittlich 3.600 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.200 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vier- bis fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Münster hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Münster zuständig (Landgericht Münster: Prinzipalmarkt 3-4, 48143 Münster); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Münster

Landgericht Münster

Prinzipalmarkt 3-4, 48143 Münster

Das Landgericht Münster ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Münster zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Münster

Der Münsteraner Immobilienmarkt wird von der Universitätsstadt und der hohen Nachfrage durch Studierende geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.600 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.200 €/m².

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.