Neuss – Quirinus-Münster

Maklerprovision zurückfordern in Neuss

Neuss, mit rund 156.000 Einwohnern Kreisstadt im Rhein-Kreis Neuss und Düsseldorfer Nachbarstadt, verbindet römische Geschichte und lebendiges Brauchtum: Das Quirinus-Münster als romanische Basilika, das Schützenfest als größtes der Welt, die römische Gründung als Novaesium und die eigenständige Identität neben Düsseldorf prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Neuss solide Preise bei guter Anbindung.

Eigentumswohnungen kosten in Neuss durchschnittlich 2.800 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.500 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vierstellige oder fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Neuss hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Neuss zuständig (Amtsgericht Neuss: Kavalleriestraße 2, 41460 Neuss); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Neuss

Amtsgericht Neuss

Kavalleriestraße 2, 41460 Neuss

Das Amtsgericht Neuss ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Neuss zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Neuss

Der Neusser Immobilienmarkt profitiert von der Düsseldorf-Nähe und der Schützenfest-Stadt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.800 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.500 €/m².

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.