Offenbach am Main – Skyline und Main

Maklerprovision zurückfordern in Offenbach am Main

Offenbach am Main, mit rund 138.000 Einwohnern Frankfurt-Nachbarstadt und Pendlerstadt, verbindet Vielfalt und Lage: Das Deutsche Ledermuseum, das Isenburger Schloss im Barock, die multikulturelle Prägung und die Main-Ufer-Promenade prägen das Stadtbild. Die Nachfrage wächst; die Preise liegen im oberen Bereich der Region.

Eigentumswohnungen kosten in Offenbach am Main durchschnittlich 3.300 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.900 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vier- bis fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Offenbach am Main hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Offenbach (Amtsgericht Offenbach: Kaiserstraße 43, 63065 Offenbach). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Offenbach am Main

Amtsgericht Offenbach

Kaiserstraße 43, 63065 Offenbach

Das Amtsgericht Offenbach ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Offenbach am Main zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Offenbach am Main

Der Offenbacher Immobilienmarkt wird von der Frankfurt-Nähe, der multikulturellen Stadt und der wachsenden Nachfrage geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.300 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.900 €/m².

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.