
Oldenburg, mit rund 162.000 Einwohnern eine Universitätsstadt in der Weser-Ems-Region, verbindet Residenz und Grün: Der Lamberti-Markt als historischer Marktplatz, das Residenzschloss der Großherzöge, das Horst-Janssen-Museum mit seiner Grafik-Sammlung und der Schlossgarten prägen das Stadtbild und machen Oldenburg für viele Kaufinteressenten attraktiv.
Eigentumswohnungen kosten in Oldenburg durchschnittlich 2.900 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.600 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vierstellige oder fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Oldenburg hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Oldenburg zuständig (Landgericht Oldenburg: Elisabethstraße 7, 26135 Oldenburg); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Oldenburg ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Oldenburg zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Oldenburger Immobilienmarkt wird von der Universitätsstadt und der Weser-Ems-Region geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.900 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.600 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.