Pforzheim – Stadtansicht

Maklerprovision zurückfordern in Pforzheim

Pforzheim, mit rund 126.000 Einwohnern die „Goldstadt“ und Tor zum Nordschwarzwald, verbindet Schmuckindustrie und Kultur: Die Goldstadt als Zentrum der Schmuckindustrie, der Gasometer mit Panorama-Ausstellungen, der Enzauenpark als Naherholungsgebiet und die Geschichte nach der starken Bombardierung 1945 prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Pforzheim moderate Preise.

Eigentumswohnungen kosten in Pforzheim durchschnittlich 2.700 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.400 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vierstellige oder fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Pforzheim hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Pforzheim (Landgericht Pforzheim: Luisenstraße 26, 75172 Pforzheim). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Pforzheim

Landgericht Pforzheim

Luisenstraße 26, 75172 Pforzheim

Das Landgericht Pforzheim ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Pforzheim zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Pforzheim

Der Pforzheimer Immobilienmarkt wird von der Goldstadt, der Schmuckindustrie und der Lage am Nordschwarzwald geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.700 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.400 €/m² – moderate Preise.

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.