
Remscheid, mit rund 111.000 Einwohnern die „Werkzeugstadt“ im Bergischen Land, verbindet Industrie und Kultur: Die Werkzeugstadt-Tradition, das Deutsche Röntgen-Museum in Lennep (Röntgens Geburtsort), die Müngstener Brücke als höchste Eisenbahnbrücke Deutschlands und die Lage mit Solingen und Wuppertal prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Remscheid moderate Preise.
Eigentumswohnungen werden in Remscheid durchschnittlich für 2.100 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 1.900 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Remscheid hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Remscheid zuständig (Amtsgericht Remscheid: Telegrafenstraße 12, 42853 Remscheid); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Amtsgericht Remscheid ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Remscheid zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.
Der Remscheider Immobilienmarkt profitiert von der Werkzeugstadt und der Lage im Bergischen Land. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.100 €/m², Einfamilienhäuser bei 1.900 €/m².
Trotz moderater Preise können auch hier gezahlte Maklerprovisionen bei einem unwirksamen Online-Maklervertrag vollständig zurückgefordert werden.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.