Reutlingen – Achalm und Altstadt

Maklerprovision zurückfordern in Reutlingen

Reutlingen, mit rund 116.000 Einwohnern am Rand der Schwäbischen Alb und in der Tübingen-Nähe gelegen, verbindet Textilgeschichte und Wanderregion: Die Marienkirche in gotischer Prägung, die Spreuerhofstraße als engste Straße der Welt, die Schwäbische Alb als Wanderregion und die Universitätsregion Tübingen prägen das Stadtbild und machen Reutlingen für viele Kaufinteressenten attraktiv.

Eigentumswohnungen kosten in Reutlingen durchschnittlich 3.200 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.800 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vier- bis fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Reutlingen hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Tübingen (Landgericht Tübingen: Doblerstraße 14, 72074 Tübingen). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Reutlingen

Landgericht Tübingen

Doblerstraße 14, 72074 Tübingen

Das Landgericht Tübingen ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Reutlingen zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Reutlingen

Der Reutlinger Immobilienmarkt profitiert von der Schwäbischen Alb, der Textilgeschichte und der Tübingen-Nähe. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.200 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.800 €/m².

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.