
Rostock, mit rund 209.000 Einwohnern die größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und seit 1218 Hansestadt, verbindet Ostsee und Wissenschaft: Warnemünde als Ostseebad direkt an der Stadt, die Marienkirche mit astronomischer Uhr, der größte Kreuzfahrthafen Deutschlands und die Universität seit 1419 prägen das Stadtbild und machen Rostock für viele Kaufinteressenten attraktiv.
Eigentumswohnungen werden in Rostock durchschnittlich für 2.600 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 2.300 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend hoch aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Rostock hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Rostock zuständig (Landgericht Rostock: Wallstraße 2, 18055 Rostock). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Rostock ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Rostock zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Rostocker Immobilienmarkt profitiert von der Ostsee-Stadt, Warnemünde-Tourismus und der Universitätsstadt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.600 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.300 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.