
Saarbrücken, mit rund 176.000 Einwohnern die Landeshauptstadt des Saarlandes und deutsch-französische Grenzstadt, verbindet Barock und Europa: Die Ludwigskirche als Barockbauwerk am Ludwigsplatz, die Völklinger Hütte als UNESCO-Welterbe in der Nähe und die Europa-Galerie als Einkaufszentrum prägen das Stadtbild und machen Saarbrücken für viele Kaufinteressenten attraktiv.
Eigentumswohnungen kosten in Saarbrücken durchschnittlich 2.400 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.100 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend hoch aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Saarbrücken hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Saarbrücken zuständig (Landgericht Saarbrücken: Am Schlossberg 5, 66119 Saarbrücken); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Saarbrücken ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Saarbrücken zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Saarbrücker Immobilienmarkt wird von der Landeshauptstadt-Funktion und der französischen Grenze geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.400 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.100 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.