
Solingen, mit rund 163.000 Einwohnern die „Klingenstadt“ im Bergischen Land, verbindet Handwerk und Grün: Weltberühmt für Messer und Schneidwaren, Schloss Burg als mittelalterliche Höhenburg, die Müngstener Brücke als höchste Eisenbahnbrücke Deutschlands und das Deutsche Klingenmuseum prägen das Stadtbild. Zusammen mit Wuppertal und Remscheid bildet Solingen das Bergische Städtedreieck.
Eigentumswohnungen kosten in Solingen durchschnittlich 2.400 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.100 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vierstellige oder fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Solingen hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Solingen (Amtsgericht Solingen: Goerdelerstraße 7, 42651 Solingen). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Amtsgericht Solingen ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Solingen zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.
Der Solinger Immobilienmarkt profitiert von der Klingenstadt und der Lage im Bergischen Land. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.400 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.100 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.