
Trier, mit rund 111.000 Einwohnern die älteste Stadt Deutschlands (gegründet 16 v. Chr.) und UNESCO-Stadt an der Mosel, verbindet Römererbe und Wein: Die Porta Nigra als römisches Stadttor (UNESCO), Amphitheater und Kaiserthermen, das Karl-Marx-Geburtshaus als Museum und die Mosel-Weinregion prägen das Stadtbild und machen Trier zu einem Tourismusmagneten – bei soliden Immobilienpreisen.
Eigentumswohnungen kosten in Trier durchschnittlich 2.900 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.600 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vierstellige oder fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Trier hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Trier zuständig (Landgericht Trier: Christophstraße 1, 54290 Trier). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Trier ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Trier zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Trierer Immobilienmarkt wird von der ältesten Stadt Deutschlands, den römischen Bauten und dem Tourismus geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.900 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.600 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.