
Wolfsburg, mit rund 125.000 Einwohnern 1938 gegründet und heute VW-Stadt mit Hauptsitz von Volkswagen und Autostadt, verbindet Automobil und Architektur: Das Phaeno Science Center von Zaha Hadid, die Designer Outlets, der Allerpark als Freizeitgebiet und die hohen Gehälter durch die Automobilindustrie prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Wolfsburg moderate Preise bei hoher Kaufkraft.
Eigentumswohnungen kosten in Wolfsburg durchschnittlich 2.800 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.500 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vierstellige oder fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Wolfsburg hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Wolfsburg (Amtsgericht Wolfsburg: Rudolf-Diesel-Straße 12, 38446 Wolfsburg). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Amtsgericht Wolfsburg ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Wolfsburg zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.
Der Wolfsburger Immobilienmarkt wird von der VW-Stadt, den hohen Gehältern und den moderaten Preisen geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.800 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.500 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.