Worms – Dom St. Peter

Maklerprovision zurückfordern in Worms

Worms, mit rund 83.000 Einwohnern am Rhein gelegen, verbindet Nibelungen und Reformation: Das Nibelungenlied mit Siegfried als Schauplatz, der Dom St. Peter in romanischer Prägung, der Reichstag zu Worms 1521 („Hier stehe ich“) und die SchUM-Stätten als UNESCO-Welterbe (Jüdisches Museum) prägen das Stadtbild. Als Weinstadt in Rheinland-Pfalz zieht Worms viele Kaufinteressenten an – bei soliden Preisen.

Eigentumswohnungen kosten in Worms durchschnittlich 2.500 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.200 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend hoch aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Worms hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Mainz (Landgericht Mainz: Ernst-Ludwig-Straße 1, 55116 Mainz). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Worms

Landgericht Mainz

Ernst-Ludwig-Straße 1, 55116 Mainz

Das Landgericht Mainz ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Worms zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Worms

Der Wormser Immobilienmarkt wird von der Nibelungenstadt, dem Dom und der Rheinlage geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.500 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.200 €/m².

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.